Versetzungsbedingungen



Vorgaben



Die Versetzungsbestimmungen für die Haupt- und Realschulen in Hessen werden durch § 75 Abs. 1 HSchG sowie durch § 17 VOGSV geregelt.


Grundsätzlich erfolgt eine Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe genau dann, wenn mindestens ausreichende Leistungen vorliegen. Einzelne mangelhafte oder ungenügende Leistungen können unter bestimmten Bedingungen durch Noten in anderen Fächern ausgeglichen werden.

Note Ausgleich
1-mal Note 5 oder Note 6 in einem Haupt- oder Nebenfach 1-mal Note 3 oder besser in einem Haupt- oder Nebenfach
2-mal Note 5 im Hauptfach 2-mal Note 3 oder besser im Haupt- oder Nebenfach
Ab 5-mal Note 5 in einem Nebenfach Kein Ausgleich möglich
Note 5 in Haupt- und Nebenfächern Kein Ausgleich bei drei und mehr Fächern

Hauptschule


Realschule



Note Ausgleich
1-mal Note 6 im Hauptfach Kein Ausgleich möglich
1-mal Note 6 im Nebenfach 1-mal Note 1 oder 2-mal Note 2 oder 3-mal Note 3
1-mal Note 5 im Hauptfach 1-mal Note 2 oder besser im Hauptfach oder 2-mal Note 3 im Hauptfach oder 1-mal Note 3 im Hauptfach und Durchschnitt mindestens 3,0
1-mal Note 5 im Nebenfach 1-mal Note 2 oder besser oder 2-mal Note 3
2-mal Note 5 im Hauptfach Kein Ausgleich möglich
2-mal Note 5 im Nebenfach Jeweils 1-mal Note 1 oder 1-mal Note 2 oder 2-mal Note 3